Wer darf am Lehrgang teilnehmen?
Für die Teilnahme am Lehrgang gibt es keine Zulassungsvoraussetzung mehr, die Teilnehmer werden jedoch darüber informiert, dass sie eventuell nicht als Fachkraft für Arbeitssicherheit zugelassen werden.
Wer darf als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?
Nach DGUV Vorschrift 2 §4 muss man Meister, Techniker oder Ingenieure sein, 2 Jahre Berufserfahrung haben oder eine vergleichbare meisterähnliche Tätigkeit über 4 Jahre nachweisen können und die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit haben.
Der Unternehmer, der die Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, muss sich von den Voraussetzungen selber überzeugen.
Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Ja. Für die Präsenzzeiten gibt es eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80%.
Wann findet der Unterricht statt?
Der Präsenzunterricht findet in der Regel freitags von 13-19 Uhr und Samstags von 08-16 Uhr statt.
Die Ausbildung kann somit berufsbegleitend absolviert werden.
Welche Prüfungen gibt es?
Es gibt die Lernerfolgskontrollen LEK 1-3.
Die LEK 1 ist eine schriftliche Prüfung mit ca. 100 Fragen. Ca. 70 % davon sind Multiple Choice.
Die LEK 2 ist der Praktikumsbericht über 20 Seiten.
Die LEK 3 ist ein mündlicher Vortrag über 10 Minuten über das Thema des Praktikumsbreichtes.
Was ist das „Praktikum“?
Es gibt im Stundenplan einen unterrichtsfreien Zeitrahmen von 8 Wochen, in dem der Praktikumsbericht erstellt werden muss. Wir empfehlen ein Praktikum über 4 Wochen zu absolvieren. Mitarbeiter, die über Ihre Firma angemeldet werden, machen das natürlich im eigenen Betrieb. In dieser Zeit wird eine Gefährdungsbeurteilung nach den 7 Handlungsschritten der Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt.
Ist die RM Akademie berechtigt auszubilden?
Ja, die RM Akademie ist staatlich anerkannt und nach AZAV zertifiziert.
Wir sind auf der Seite der BAuA gelistet: (Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co.KG)
Bin ich danach fertig mit der Ausbildung?
Nein, leider noch nicht ganz.
Wir unterrichten nur die Ausbildungsstufen I und II. Dies berechtigt Sie natürlich zur fachbezogenen Ausbidlungsstufe III bei den Berufsgenossenschaften, die in der Regel nicht länger als 1 Woche dauern.
Wieviel Zeit kann ich mir für die gesamte Ausbildung lassen?
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte nach DGUV Vorschrift 2 in 3 Jahren absolviert werden.
Bis wann muss ich mich spätestens anmelden?
In der Regel bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, Ausnahmen bestätigen diese.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir können Ihnen auch einen Platz reservieren.
Kann ich einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit nutzen?
Nein, Bildungsgutscheine können wir leider nicht akzeptieren.
Gibt es für diesen Lehrgang Studierendenkonditionen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können wir diese gewähren.
Bitte sprechen Sie uns an.
Was passiert, wenn ich während der Ausbildung krank werde oder etwas Unvorhergesehenes passiert?
Es gibt Punkte, an denen man die Ausbildung sinnvoll unterbrechen kann, z.B. nach einer LEK.
Gegen eine Umbuchungsgebühr nehmen Sie danach einfach an einem anderen Lehrgang ab diesem Punkt wieder teil.
Kann man Prüfungen wiederholen?
Natürlich. Es kann immer mal passieren, dass Sie einen schlechten Tag erwischt haben.
Dies ist allerdings mit Kosten verbunden, da wir eine neue Prüfung erstellen müssen oder Prüfer terminieren müssen.
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eigentlich?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt den Unternehmer nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der präventiven Unfallverhütung.
Darf ich mich nach Abschluss der Ausbildung Sicherheitsingenieur/ Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister nennen?
Wenn Sie berechtigt sind, den Titel Ingenieur/ Techniker oder Meister zu führen, dürfen Sie sich nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung Sicherheitsingenieur/ Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister nennen.
Ihre Frage war nicht dabei? Dann freut sich Johanne Grotkamp auf Ihren Anruf oder Ihre Mail:
Johanne Grotkamp
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG
Stolberger Straße 84
50933 Köln
Telefon: 0221 5497-376
Telefax: 0221 5497-6376
E-Mail: lehrgangsbetreuung@rudolf-mueller.de