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Stimmt die Aussage erscheint 

 Stimmt die Aussage nicht erscheint

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr... :-)

1) Bewerten Sie bitte folgende Aussagen zum autonomen Recht der Sozialpartner.

richtig

falsch

Betriebsvereinbarungen bedürfen der Zustimmung von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern.
Ergänzungen zum Arbeitsschutzrecht können bei Bedarf durch Betriebsvereinbarungen abgedeckt werden.

 

2) Bewerten Sie bitte folgende Aussagen zum autonomen Recht der Unfallversicherungsträger.

richtig

falsch

Die Berufsgenossenschaften sind berechtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen.
Die Aufgabe der Unfallversicherungsträger, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, ist im Grundgesetz verankert.
Die BG-Vorschriften sind inhaltlich nach Arbeitsfeldern gegliedert
Die UVVen sind kein staatliches Recht und damit auch nicht rechtsverbindlich.

 

3) Wie beurteilen Sie diese Aussageb zum staatlichen Arbeitsschutzrecht?

richtig

falsch

Die staatlichen Rechtsverordnungen werden auf der Grundlage von Gesetzen erlassen.

Der hierarchische Aufbau des staatlichen Vorschriften- und Regelwerks zum Gefahrstoffrecht gestaltet sich in forlgender Reihenfolge:

 

1. Chemikaliengesetz (ChemG)

2. Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS)

3. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

 

4) Wie beurteilen Sie diese Aussagen zur Dynamik des Arbeitsschutzrechts?

richtig

falsch

Der Staat spielt als Regelsetzer im Bereich "Richtlinien und Regeln" keine Rolle
Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind nur bedingt verbindlich.
Richtlinien und Regeln müssen stets ein kompliziertes Genehmigungsverfahren durchlaufen.

 

5) Bewerten Sie bitte folgende Aussagen zum deutschen Arbeitsschutzrecht.

richtig

falsch

Das Duale System des Arbeitsschutzes kommt im Arbeitsschutzrecht nicht zum Tragen.
Verordnungen repräsentieren staatliches Recht, Unfallverhütungsvorschriften das autonome Recht der Unfallversicherungsträger

 

6) Wie beurteilen Sie die folgenden Aussagen zu den Einflüssen der EU auf das deutsche Arbeitsschutzrecht?

richtig

falsch

Sowohl EU-Mindestvoraussetzungen als auch EU-Binnenmarktrichtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden.
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage für die Entwicklung des Arbeitsschutzrechtes auf europäischer Ebene